Die VVN-BdA begrüßt Karlsruher Urteil
Das Bundesverfassungsgericht hat das NRW-Gesetz zu Onlinedurchsuchungen gekippt. Damit wird den Protesten der demokratischen und antifaschistischen Kräfte entsprochen, die im Dezember 2006 einsetzten, nach der klammheimlichen Einführung des Gesetzes durch CDU und FDP.
Dazu gehörte die VVN-BdA. Die antifaschistische Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes musste bereits Erfahrungen machen mit der illegalen Ausspionierung ihrer Computer. Wenn jetzt das Landesverfassungsschutzgesetz mit seiner Onlinedurchsuchungsregelung für nichtig erklärt wurde, so fordern wir den Landtag auf, das Landesverfassungsschutzgesetz auch dahingehend zu ändern, dass das V-Leutesystem, das nur die Neonazis schützt, abgeschafft wird. Auf Bundesebene kommt es nun darauf an, auch keine Onlinedurchsuchungsregelung zuzulassen, wie sie der Notstandspolitiker Wolfgang Schäuble fordert.
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)
Landesvereinigung Nordrhein-Westfalen
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