Und dies sind die Täter vom Wenzelnberg:
Von der Gestapo Wuppertal waren beteiligt: Hufenstuhl, Goeke, Blume, Dahlmann, Ilvermann, Kloß, Schalenberger, Hornberger und Michels.
Von der Gestapo Solingen waren beteiligt: Burmann, Nees, Wald, Endes, Vogel, Schwarz, Schneller, Jessinghaus, Zymni und Mertens.
Keiner der namentlich bekannten Gestapo- und Kripobeamten wurde je für die Morde in der Wenzelnbergschlucht bestraft, denn nach §6 des „Straffreiheitsgesetzes“ von 1954 sollte Straffreiheit für all jene Straftaten gewährt werden, die „unter dem Einfluss der außergewöhnlichen Verhältnisse des Zusammenbruchs zwischen dem 1. Oktober 1944 und dem 31. Juli 1945 in der Annahme einer Amts-, Dienst- oder Rechtspflicht insbesondere auf Grund eines Befehls“ begangen worden waren. Dies war de facto die Generalamnestie für alle Mörder, die sich „Kriegsendphasen-Verbrechen“ schuldig gemacht hatten.